Wege zum Sozialrecht
 

Endstation Aktenlage
Zur Begutachtungspraxis der Versorgungsämter bei Impfschäden

Seit der BGH-Entscheidung ist geklärt: Impfärzte handelten als Verwaltungshelfer. Zivilrechtliche Haftungsansprüche laufen damit weitgehend leer; die Anspruchsdurchsetzung konzentriert sich faktisch im Sozialen Entschädigungsrecht. Dort wird regelmäßig nach Aktenlage entschieden. In dieser Konstellation verengen aktenbasierte Begutachtung und eine am Lehrmeinungskonsens orientierte Praxis den individuellen Wahrscheinlichkeitsmaßstab des § 4 Abs. 4 SGB XIV strukturell; § 4 Abs. 6 bleibt als schlafende Norm bislang nicht aktiviert.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2944-7127.2026.05.08
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2944-7127
Ausgabe / Jahr: 5 / 2026
Veröffentlicht: 2026-05-19