| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2944-7127 |
| Ausgabe / Jahr: | 9 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-09-17 |
Ich habe schon mit vielen Menschen gearbeitet, aber die Begegnung mit meinem Kollegen Sven hat meine Perspektive auf Personalmanagement nachhaltig verndert. Als ich Sven kennenlernte, war er unglcklich. Dabei hatte er eigentlich einen Job, um den ihn viele beneideten.
Im Folgenden sollen nach einer Darlegung der Zielsetzung von Festbetragsfestsetzungen und ihrer verfassungsrechtlichen Zulssigkeit das Verfahren und die mageblichen Akteure betrachtet werden. Schlielich gilt es, vor dem Hintergrund der aktuellen hchstrichterlichen Rechtsprechung die beschrnkte Reichweite von Festbetragsfestsetzung aufzuzeigen.
Dieser Teil befasst sich im Anschluss an Teil I mit der Vergtungskrzung, und Teil III beendet die Reihe mit weiteren Folgen und einer kritischen Zusammenfassung.
Dieser Beitrag beleuchtet die umsetzungsbezogenen Ursachen fr das Scheitern von Projekten zur verstndlichen Sprache. Die organisatorischen Ursachen wurden in Ausgabe 8/2026 dargestellt.
Ziel des Aufsatzes ist die Klrung der rechtlichen Rahmenbedingungen unter welchen eine Ermittlung erfolgen kann. Die Frage ist daher, inwiefern der Leistungstrger bei Verdacht auf eine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft berechtigt und verpflichtet ist, diese zu ermitteln und wo die Grenzen dieser Ermittlungspflicht liegen.
Die Ausarbeitung befasst sich mit der Deckelung auf das Eineinhalbfache der abstrakten Angemessenheitsgrenze und zeigt ein fr die Jobcenter hierdurch entstandenes Problem auf.
Es kann der Frmmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bsen Nachbarn nicht gefllt. Schon der gute, alte Friedrich Schiller wusste: Sich gegenseitig aushalten ist nicht selbstverstndlich. Um wie viel wichtiger wird dieser Umstand aber im Arbeitskontext, wo es nicht nur darum geht, sich gegenseitig auszuhalten, sondern um viel mehr: dem anderen vertrauen, mit seinem Arbeitsniveau zurechtkommen, Konflikte mglichst konstruktiv lsen und vieles mehr.
Die Entschdigung fr Opfer von Gewalttaten war schon seit Anfang der 70er Jahre Gegenstand rechtspolitischer Errterungen gewesen. Bereits im Oktober 1970 hatten sich die Justizminister aus Bund und Lndern fr eine gesetzliche Regelung ausgesprochen. Im Jahre 1971 brachte die CDU/CSU-Fraktion einen Gesetzentwurf ein, der im Wesentlichen vorsah, Personen in die Unfallversicherung aufzunehmen, die durch eine mit Strafe bedrohte Handlung verletzt werden.
Die Sozialverwaltung bietet den Brgern Untersttzung in vielen Bereichen an. Neu ist die Einfhrung des Verfahrenslotsen ( 10b SGB VIII). Im Juni 2021 trat das Kinder- und Jugendstrkungsgesetz (KJSG) in Kraft. Neu ist der Fokus auf Partizipation und Inklusion. Perspektivisch soll die Zustndigkeit fr alle Kinder und Jugendlichen (also ohne oder mit Behinderung und unabhngig von der Art der Behinderung) fr alle (Einzelfall-)Hilfen im Jugendamt zusammengefhrt werden.
41a Abs. 3 Satz 4 SGB II; 46 Abs. 2 SGB I
BSG, Urteil vom 12.3.2026 B 4 AS 24/24 R
98 Abs. 2 SGB XII; 98 Abs. 2 SGB XII; 109 SGB XII
BSG, Urteil vom 12.3.2026 B 8 SO 4/25
22 Abs.1 Satz 7 SGB II
LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19.11.2025 L 21 AS 1422/25 B ER
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