DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2944-7127.2025.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7127 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-08-13 |
Die neuen Schlagworte in Staat und Verwaltung sind Aufbruchstimmung, Modernisierung, Innovation und Zukunft. Rund um diese Themen entstehen neue Ministerien, Kongresse und Projekte. The wind of change liegt in der Luft! Oder doch nicht? Denn die wenigsten können sagen, was das für den Einzelnen ganz konkret bedeutet.
Für die in Deutschland beklagten Defizite beim Stand der Digitalisierung wird gelegentlich der Datenschutz als angeblicher Hemmschuh für technische Innovationen verantwortlich gemacht. Andererseits wird befürchtet, dass mit Daten Missbrauch bis hin zum Identitätsdiebstahl betrieben werden könnte.
Arbeitszeugnisse sind mehr als bloße Formalien – sie sind Schlüssel zu neuen Chancen und prägen oft die weitere Karriere eines Arbeitnehmers. Für Führungskräfte ist die Zeugniserstellung eine anspruchsvolle und verantwortungsvolle Aufgabe. Sie erfordert nicht nur rechtliches Know-how und organisatorisches Geschick, sondern auch Feingefühl im Umgang mit individuellen Leistungen und Persönlichkeiten.
„Sozial in eine digitale Zukunft“, unter diesem Motto standen die öffentliche Veranstaltung anlässlich des Jubiläums der Gewerkschaft der Sozialverwaltung „75 Jahre GdV“ und der 29. Bundesgewerkschaftstag am 12.5.2025 in Potsdam. Der Beitrag gibt die Themenschwerpunkte wieder und bildet die hochkarätig besetzte Diskussionsrunde ab.
Das SGB VI begründet nicht nur den Anspruch auf Renten aus eigener Versicherung (bspw. Altersrenten), sondern auch auf Renten aus fremden Versicherungen (Renten wegen Todes). Neben der Erziehungs- und der Waisenrente besteht auch ein Anspruch der Witwen bzw. der Witwer.
Der Sozialstaat steht im Kreuzfeuer der Kritik. Die Politik und die Verwaltung sowieso. Täglich lesen wir Meldungen, die die Zukunft unseres Sozialstaates in den dunkelsten Farben malen. Von Zusammenbruch ist die Rede, von Katastrophe und Totalversagen. Dies gilt insbesondere auch für die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen nach Teil 2 SGB IX. Meist fällt hier das Schlagwort Bundesteilhabegesetz.
Ein Brief vom Amt ist meist kein Grund zur Freude – und das liegt nicht nur an möglichen unangenehmen Inhalten. Vielmehr sorgen oft schon die Formulierungen für Stirnrunzeln: zu lang, zu kompliziert, zu unverständlich. So ist es wenig verwunderlich, dass in einer Allensbach-Studie 86 Prozent der Befragten angaben, Schwierigkeiten mit dem Verständnis behördlicher Schreiben zu haben.
Der gesellschaftliche Wandel stellt Beschäftigte in der Sozialverwaltung vor neue Herausforderungen. Der Fachkräftemangel, die Integration von Geflüchteten, der demografische Wandel oder die Digitalisierung und die damit verbundenen Anforderungen an den (Sozial)Datenschutz verlangen nicht nur aktuelles Fachwissen, sondern auch die Fähigkeit, komplexe Zusammenhänge zu verstehen und fundierte Entscheidungen zu treffen.
Die Gesellschaft in Deutschland ist vielfältig – das spiegelt sich auch im Alltag der Sozialverwaltung wider. Menschen mit unterschiedlichen kulturellen, religiösen, sprachlichen, familiären und aufenthaltsrechtlichen Hintergründen begegnen sich sowohl als Leistungsberechtigte als auch als Mitarbeitende in der Sozialverwaltung.
§ 6a Abs. 5 SGB II; § 105 Abs. 3 SGB X
BSG, Urteil vom 4.6.2025 – B 7 AS 7/24
§§ 31 ff. SGB II; § 66 SGB I
LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15.4.2025 – L 1 AS 1102/24
§ 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB II
Hessisches LSG, Urteil vom 19.3.2025 – L 6 AS 111/23
§ 19 SGB II
LSG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 2.4.2025 – L 2 AS 1358/24 B, L 2 AS 1621/24 B und L 2 AS 1643/24 B
§ 22 SGB II
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 9.5.2025 – L 7 AS 1296/25 ER B
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